Die Mindestlöhne in den EU-Mitgliedstaaten sind in letzter Zeit gestiegen. Deutschland reiht sich dabei im Mittelfeld ein und ist damit wettbewerbsfähig. Wir geben einen Überblick.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) hat Zahlen zu Mindestlöhnen gesammelt. Demnach haben 19 von 22 EU-Staaten zum 1.1.2018 oder im Vorjahr die Lohnuntergrenze um nominal ca. 4,4 % im Durschnitt erhöht. In Deutschland ist der Mindestlohn im Vergleich zu anderen Westeuropäischen Ländern mit 8,84 € niedrig. So liegt die Bezahlung pro Stunde bei 9,47 € in Belgien, in Irland bei 9,55 €, in den Niederlanden bei 9,68 €, in Frankreich bei 9,88 € und in Luxemburg sogar bei 11,55 €. Nur in Großbritannien liegt der Wert mit 8,56 € unter dem Deutschen. Dies liegt aber nicht zuletzt auch am schlechten Kurs des Britischen Pfunds.
Die südeuropäische Bezahlung fällt hingegen deutlich geringer aus. In Griechenland müssen z.B. mindestens 3,39 oder in Spanien 4,46 € € gezahlt werden. Am niedrigsten ist die Bezahlung in Ostdeutschland. Ein polnischer Arbeitnehmer darf mit 2,85 € vergütet werden. In Tschechien beträgt die Lohnuntergrenze 2,78 € und in Rumänien sogar nur 2,50 €. Trotzdem ist der Studie nach auch eine weitere Annäherung des Lohngefälles in Relation zum Kaufkraftstandard zu entnehmen.
Auch aus globaler Perspektive sind europäische Mindestlöhne wettbewerbsfähig. In Australien müssen 12,42 € pro Stunde gezahlt werden, in Neuseeland 9,91 € in Japan 6,91 €. Die USA haben hingegen, gemessen an ihrem Kaufkraftstandard, eine relativ niedrige Lohnuntergrenze von 6,42 €.Allerdings gibt es regionale Unterschiede: So werden für die stündliche Arbeitszeit im District der Hauptstadt Washington 11,06 €, im Bundesstaat Washington 10,18 € und in Kalifornien sowie Massachusetts 9,03 € gezahlt.
Besonders niedrig kann der gesetzliche Lohn in Moldawien (0,68 €), Russland (0,83 €) oder Brasilien (1,26 €) ausfallen.
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